Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Liefer- und Datenschutzbedingungen DEBITEURNET "MONVY" - Version 1.007 November 2023

1. Begriffe

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden großgeschriebenen Begriffe stets die folgende Bedeutung:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Dritte: jede andere (juristische) Person, die nicht MONVY oder der Kunde ist.
  • Nutzer: die Person, die die Anwendungen nutzen möchte oder nutzt, einschließlich des Auftraggebers.
  • Daten: alle Informationen und/oder Daten, die vom Kunden und/oder Nutzer in die Anwendung/Dienstleistung eingegeben werden;
  • Unangemessenes Verhalten: Verhalten, das gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, den Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt (z. B. - aber nicht ausschließlich - Verhalten, das gegen die Nutzungsregeln verstößt, oder Nichtbezahlung) und sonstiges ungebührliches Verhalten.
  • Auftraggeber: die (andere) Partei, die einen Vertrag mit DEBITEURNET BV abschließt, wobei DEBITEURNET BV unter seinem Handelsnamen MONVY handelt.
  • Vertrag: der Vertrag; die Gesamtheit der Vereinbarungen zwischen MONVY und dem Kunden zur Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und/oder Dienstleistungen.
  • Parteien: MONVY und Kunde.
  • MONVY: MONVY ist Teil der Gesellschaft mit beschränkter Haftung DEBITEURNET B.V. mit Sitz in Brüssel und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 0769.274.930.
  • Anwendungen/Dienstleistungen: alle möglichen Online- und Offline-Informationsquellen, -Anwendungen, -Dienstleistungen und/oder -Produkte, die von MONVY zur Verfügung gestellt werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das Online-Rechnungs- und Inkassosystem von MONVY.
  • Website: die Website von MONVY, die über https://www.monvy.com zugänglich ist, sowie alle darunter liegenden Seiten.

2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Nutzung der Anwendungen und der Website sowie für alle anderen Dienstleistungen, die dem Kunden von MONVY zur Verfügung gestellt werden. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur von MONVY geändert und/oder ergänzt werden.
  3. MONVY ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die aktuellsten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website verfügbar oder werden dem Kunden während der Nutzung der Anwendungen zur Kenntnis gebracht. MONVY stellt dem Kunden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens drei (3) Monate vor ihrem Inkrafttreten über die Anwendungen und/oder über die Website zur Verfügung. Wenn der Kunde die Anwendungen nach der Änderung und/oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin nutzt, akzeptiert der Kunde damit unwiderruflich die geänderten und/oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen oder aus einem anderen Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. MONVY wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihren Rechtsfolgen dem Inhalt und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie möglich entspricht.

3. Nutzung der Anwendungen

  1. Mit dem Ziel, die Funktionalität zu verbessern, werden die Anwendungen ständig weiterentwickelt. MONVY hat das Recht, seine Anwendungen und seine Plattform häufig zu ändern, was in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, die Erweiterung, Entfernung oder Änderung von Funktionalitäten, die Anpassung der Benutzeroberfläche und Änderungen in der Bedienung umfasst. Wenn Aktualisierungen und/oder Änderungen zu wesentlichen Änderungen in der Nutzererfahrung der Nutzer und/oder Schuldner führen und/oder Handlungen der Nutzer und/oder Schuldner erforderlich sind, um die Anwendungen weiter zu nutzen, wird MONVY den Kunden rechtzeitig über die Änderungen informieren und den Aufwand für den Kunden so gering wie möglich halten.
  2. Der Kunde erhält von MONVY lediglich ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Anwendungen.
  3. Der Kunde und der Nutzer müssen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko für die Anschaffung und/oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Infrastruktur, die richtigen Telekommunikationseinrichtungen (einschließlich Internetverbindung) und die neueste(n) Version(en) der für die Nutzung der Anwendungen erforderlichen Software auf ihrer Hardware sorgen. Sie sollten daher unter anderem (aber nicht ausschließlich) stets Betriebssystem-Updates herunterladen und installieren.
  4. Der Kunde bleibt der rechtmäßige Eigentümer der Daten, die er für die Nutzung der Anwendungen zur Verfügung stellt. Der Kunde bleibt auch für die von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. MONVY ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zu bearbeiten, zu speichern, zu vervielfältigen und zu entfernen, zumindest in dem Umfang, der für die Durchführung der Anwendungen erforderlich ist. MONVY wird dabei die übliche Vertraulichkeit beachten.
  5. MONVY kann nicht das gleiche Serviceniveau seines Dienstes bieten und haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde oder andere Personen ein anderes als das von MONVY angegebene Betriebssystem, einen anderen als den von MONVY angegebenen Browser, nicht aktuelle Soft- oder Hardware oder in sonstiger Weise die Empfehlungen und/oder Anweisungen von MONVY im Hinblick auf die optimale Nutzbarkeit der Anwendungen nicht befolgen.

4. Ausführung des Abkommens - allgemein

  1. MONVY überwacht kontinuierlich die Funktionalität, Verfügbarkeit und Leistung der Anwendungen. MONVY wird sich nach besten Kräften bemühen, die Anwendungen mit Sorgfalt zu implementieren und anzubieten, und zwar in Übereinstimmung mit den in der Branche anerkannten Standards. MONVY garantiert jedoch nicht, dass die Anwendungen immer ohne Unterbrechungen oder Ausfälle funktionieren werden. MONVY ist in keiner Weise haftbar oder schadensersatzpflichtig gegenüber dem Kunden für Schäden, die aus der (vorübergehenden) Nichtverfügbarkeit oder dem (zwischenzeitlichen) Ausfall der Anwendungen, der Umgebung oder der Website resultieren oder daraus entstehen.
  2. Die Nutzung der Anträge garantiert nicht die vollständige oder teilweise Bezahlung der Forderung durch den Schuldner.
  3. Ist eine Leistung von MONVY mangelhaft und wurde sie vom Kunden rechtzeitig gerügt, so wird MONVY die mangelhafte Leistung so schnell wie zumutbar und mangelfrei neu erbringen oder nachbessern. Ist die Nacherfüllung oder Nachbesserung der mangelhaften Leistung nicht in angemessener Zeit und mängelfrei möglich, ist MONVY berechtigt, dem Kunden hierfür Ersatz zu leisten, maximal in Höhe des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung für den Zeitraum von einem Monat.
  4. MONVY ist berechtigt, bei der Erfüllung des Vertrages auf eigene Rechnung und Gefahr Hilfspersonen, einschließlich Untergebener, und Dritte einzusetzen.
  5. Kommt der Kunde einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach, informiert MONVY den Kunden darüber und setzt ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, behält sich MONVY das Recht vor, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen. Die Aussetzung durch MONVY umfasst die Sperrung des Zugangs des Kunden und der Nutzer zu den Anwendungen.

5. Zugang und Regeln für die Nutzung

  1. Der Nutzer erhält im Namen des Kunden Zugang zu den Anwendungen durch Eingabe des Benutzernamens und des Passworts (Zugangsdaten), die MONVY für den Nutzer registriert hat. Dem Kunden und dem Nutzer ist es untersagt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, für die sie nicht bestimmt sind.
  2. Der Kunde ist für jede Nutzung der Zugangsdaten für die Anwendungen verantwortlich. Alle Handlungen, die z.B. über die Zugangsdaten auf den Kunden zurückgeführt werden können, unabhängig davon, ob sie vom Kunden, von ihm beschäftigten oder ihm nahestehenden Personen oder von Dritten vorgenommen wurden, sind dem Kunden zuzurechnen.
  3. Der Kunde ist selbst für die Eingabe der Daten, die Zuweisung und die rechtzeitige Aktualisierung der laufenden Zuweisungen verantwortlich, unabhängig davon, ob dies über ein automatisiertes und/oder verknüpftes System erfolgt oder nicht. MONVY führt die Zuordnungen grundsätzlich automatisiert durch und zwar so lange, bis der Kunde den Status selbst aktualisiert hat.
  4. Die Anwendungen dürfen nicht unter Verstoß gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, den Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen und Regeln Dritter, von denen MONVY oder der Nutzer bei der Nutzung der Anwendungen abhängig ist, genutzt werden.
  5. Der Nutzer muss sich so verhalten, wie es sich für einen guten Nutzer gehört. Es gelten insbesondere die folgenden Regeln:
  • Die Anwendungen dürfen nicht für die Abrechnung und/oder das Inkasso von nicht existierenden, fiktiven, nicht begründeten oder aus einer gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßenden Verpflichtung resultierenden Forderungen verwendet werden.
  • Wenn MONVY ein unangemessenes Verhalten des Kunden und/oder des Nutzers feststellt, benachrichtigt MONVY den Kunden und setzt ihm eine angemessene Frist, um das beobachtete Verhalten zu erklären und/oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Verhalten zu beenden. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, das beobachtete Verhalten zu erklären und/oder geeignete Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist zu ergreifen, setzt MONVY eine weitere (1x) kurze Frist, um das beobachtete Verhalten zu erklären und/oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Verhalten zu beenden. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist MONVY berechtigt, selbst geeignete und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der sofortigen und unangekündigten Sperrung der Zugangsdaten des Kunden und/oder Nutzers, der Entfernung der Inhalte und/oder sonstiger Daten sowie der Beendigung laufender Abrechnungs- und Inkassodateien. Dabei kann der Kunde und/oder Nutzer alle seine Rechte in Bezug auf die Anwendungen verlieren, ohne dass der Kunde und/oder Nutzer Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung hat. MONVY hat das Recht, im Falle eines unangemessenen Verhaltens, und manchmal auf der Grundlage von Gesetzen und Vorschriften die Pflicht

6. Preise, Zahlung und Anspruchsberechtigung

  1. Alle Preise sind in Euro angegeben und erhöhen sich noch um die Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Die Gebühr für die Nutzung der Anwendungen wird monatlich per E-Mail in Rechnung gestellt. Der Kunde kann verlangen, die Rechnung per Post zu erhalten.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen von MONVY innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Eine elektronisch übermittelte Rechnung gilt am Tag ihrer Übermittlung als eingegangen. Eine per Post versandte Rechnung gilt innerhalb von zwei (2) Werktagen nach dem Poststempel als eingegangen, wenn der Empfänger in den Benelux-Staaten ansässig ist, oder innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Poststempel, wenn der Empfänger außerhalb der Benelux-Staaten ansässig ist.
  4. Wenn der Kunde eine Rechnung beanstandet, muss er dies MONVY innerhalb von drei (3) Tagen nach Rechnungsdatum per E-Mail an backoffice@monvy.com mitteilen. Die Beanstandung (eines Teils) der Rechnung setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
  5. Wenn innerhalb der Frist von Artikel 6.4 kein Einspruch gegen die Rechnung (oder einen Teil davon) erhoben wird, ist die Schuld des Rechnungsbetrags festgelegt. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde in Verzug. Eine nicht rechtzeitige Zahlung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag dar.
  6. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen zunächst zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung von MONVY, auch wenn der Kunde die Zahlung für einen anderen Zweck verwenden möchte. Der Kunde ist nicht berechtigt, von ihm geschuldete Beträge einzubehalten, zu verrechnen oder deren Zahlung auszusetzen.
  7. Wenn der Kunde die gesamte Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, schickt MONVY dem Kunden einmal (1x) eine Mahnung, in der dem Kunden eine weitere Zahlungsfrist eingeräumt wird. Wenn nach Ablauf dieser Zahlungsfrist die (vollständige) Rechnung immer noch nicht bezahlt ist, schickt MONVY dem Kunden eine Mahnung. Erfolgt auf diese Mahnung hin keine (rechtzeitige und vollständige) Zahlung der Rechnung, setzt MONVY dem Kunden eine letzte Mahnung mit einer letzten Frist. Nach Ablauf dieser Frist ist MONVY berechtigt, die in Artikel 6.8 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
  8. Wenn der Kunde eine Rechnung von MONVY nicht fristgerecht bezahlt, ist MONVY berechtigt:a. vom Kunden gesetzliche Zinsen auf den geschuldeten Betrag zu verlangen;b. den Zugang des Kunden zum Dienst zu sperren, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, sofern der Kunde die Rechnung nicht gemäß Artikel 6.4 sowie dem in Artikel 6.8 genannten Verfahren beanstandet hat.
  9. Alle Beträge, die der Kunde MONVY schuldet, werden bei Beendigung des Vertrags sofort fällig und zahlbar.
  10. MONVY ist berechtigt, die Preise jährlich auf der Grundlage der nationalen Indexierung zu erhöhen, wobei die Preisänderungen mindestens 40 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt werden. Diese Preisänderungen treten automatisch in Kraft. Wenn MONVY eine jährliche Erhöhung nicht vorgenommen hat, ist MONVY berechtigt, diese bei einer späteren Erhöhung zu berücksichtigen.

7. Höhere Gewalt

  1. Ein Mangel bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag kann MONVY nicht angelastet werden, und MONVY ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn der Mangel auf höhere Gewalt im Sinne von 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall Versäumnisse von Lieferanten von MONVY, die sich selbst in höherer Gewalt befinden, Strom-, Internet-, Telefon-, Kabel- und sonstige Verbindungsausfälle, Ausfälle von Grabungsarbeiten, die nicht im Auftrag von MONVY durchgeführt werden, staatliche Maßnahmen, Vorschriften und Streiks.
  2. Dauert die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch MONVY aufgrund höherer Gewalt länger als 14 Tage, kann jede Partei den Vertrag kündigen, sofern sie ihre Kündigungsabsicht mindestens 14 Tage vor der Kündigung mitgeteilt hat und MONVY die Erfüllung des Vertrags in der Zwischenzeit nicht wieder aufgenommen hat.

8. Verfügbarkeit und Abhängigkeit von Dritten

  1. MONVY verpflichtet sich zu einem hohen Serviceniveau. MONVY überwacht kontinuierlich die Funktionalität, Verfügbarkeit und Leistung der Anwendungen. MONVY bemüht sich nach besten Kräften, die Anwendungen mit Sorgfalt zu implementieren und anzubieten, und zwar in Übereinstimmung mit den in der Branche anerkannten Standards. MONVY garantiert jedoch nicht, dass die Anwendungen immer ohne Unterbrechungen oder Ausfälle funktionieren werden. MONVY wird alle Kommentare und Anmerkungen zu den Anwendungen ernst nehmen und Verbesserungen vornehmen, wenn MONVY dies für notwendig hält. Etwaige Ungenauigkeiten können über die den Parteien bekannte E-Mail-Adresse von MONVY gemeldet werden.
  2. MONVY ist berechtigt, seine Anwendungen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) deren Offline-Schaltung für Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder aus anderen Gründen. MONVY wird sich bemühen, dies so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten zu tun und, wenn möglich, im Voraus anzukündigen.

9. Haftung, Entschädigung und Schadenersatz

  1. Im Falle einer Haftung haftet MONVY nur für direkte Schäden.
  2. MONVY haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und Schäden gegenüber Dritten, auch nicht im Falle der Nichterfüllung oder unzureichenden Erfüllung einer Reparaturverpflichtung.
  3. Wenn MONVY haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung pro Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit gemeinsamer Ursache in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von seiner Haftpflichtversicherung für den betreffenden Fall ausgezahlt wird.
  4. Die Haftung ist auf die laufende monatliche Nettoentschädigung (die Entschädigung in dem Monat, in dem der Schaden eintritt, gemäß Artikel 6 Absatz 2 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen), multipliziert mit 12, begrenzt.
  5. Alle Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse im Vertrag und in diesen Bedingungen gelten nicht für den Fall, dass der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von MONVY oder seiner/ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
  6. Jede Vertragspartei stellt die andere Vertragspartei von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens frei, wenn der Eintritt eines solchen Anspruchs der Vertragspartei zuzurechnen ist. Alle dadurch verursachten Kosten und Schäden auf Seiten der anderen Vertragspartei sind in vollem Umfang von der verursachenden Vertragspartei zu tragen.

10. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Die geistigen Eigentumsrechte an allen Anwendungen verbleiben bei MONVY oder bei dem Dritten, von dem MONVY das Recht erhalten hat, dem Kunden (einen Teil) dieser Dienste oder Anwendungen zur Verfügung zu stellen. MONVY gewährt dem Kunden lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich vorgesehen. MONVY garantiert, zur Einräumung dieses Nutzungsrechts berechtigt zu sein.
  2. Wird MONVY von einem Dritten haftbar gemacht oder anderweitig (direkt oder indirekt) für Ansprüche in Bezug auf geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den Inhalten, Anwendungen, Veröffentlichungen oder anderen Offenlegungen des Kunden oder in Verbindung mit dem Kunden verantwortlich gemacht, so gewährt der Kunde MONVY alle erforderliche gerichtliche und außergerichtliche Unterstützung.

11. Datenschutz und Datenverarbeitung

  1. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG), Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG; General Data Protection Regulation: GDPR) als Datenverantwortlicher verantwortlich. Die Verantwortung für die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten liegt beim Kunden. Soweit erforderlich, wird der Auftraggeber vor der Eingabe von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 7 AVG die ausdrückliche Zustimmung der natürlichen Person/Dritten eingeholt haben.
  2. MONVY tritt im Rahmen des Abkommens als "Verarbeiter" auf.
  3. Der Kunde garantiert MONVY, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen, dass diese personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und weitergegeben werden und stellt MONVY von jeglichen Rechtsansprüchen und/oder Strafen Dritter, gleich auf welcher Grundlage, im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen MONVY zuzurechnen sind.

12. Beendigung und Auflösung

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
  2. MONVY hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen.
  3. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag zusätzlich zu den im Gesetz oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. im Vertrag genannten Gründen vorzeitig und damit außergerichtlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen, unbeschadet des Rechts auf (vollständigen) Schadensersatz, wenn:
  4. die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat, in Konkurs geht oder ihre juristische Person aufgelöst wird;
  5. die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit aufgibt oder das Unternehmen liquidiert wird;
  6. die andere Partei einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer dafür gesetzten angemessenen Frist von mindestens 30 (dreißig) Tagen behebt.
  7. Sobald das Abkommen aus irgendeinem Grund endet:
  8. Der Kunde hat keinen Zugriff mehr auf die Anwendungen;
  9. Das Recht des Kunden, die Anwendungen zu nutzen, erlischt, und der Kunde ist verpflichtet, jegliche Nutzung der Anwendungen unverzüglich einzustellen und zu unterlassen;
  10. MONVY ist nicht mehr für die Aufbewahrung der Daten verantwortlich. Vorbehaltlich des AVG ist MONVY bereit, mit dem Kunden über die Aufbewahrung der Daten in der Anwendung/dem Dienst für einen begrenzten, von MONVY festzulegenden Zeitraum nach Beendigung des Vertrags zu sprechen;
  11. erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Kunden an MONVY geschuldeten Beträge auf schriftlichen Antrag des Auftragnehmers dem Auftragnehmer die Daten durch Herunterladen und/oder auf andere Weise nach dem Ermessen von MONVY zur Verfügung zu stellen. MONVY kann dem Auftraggeber die mit dem Herunterladen und/oder der Bereitstellung der Daten verbundenen Kosten in Rechnung stellen.

13. Sonstiges, anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Mitteilungen, Newsletter, Werbung und andere Nachrichten von MONVY an die von ihm angegebene E-Mail Adresse zu erhalten. Wenn der Kunde diese Nachrichten nicht erhalten möchte, kann er dies MONVY per E-Mail an backoffice@monvy.com mitteilen .
  2. Alle Mitteilungen des Kunden an MONVY bedürfen der Schriftform und können per E-Mail an backoffice@monvy.com erfolgen. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine E-Mail oder eine andere schriftliche Mitteilung bei MONVY eingegangen ist. Alle Mitteilungen an den Kunden können per E-Mail oder über eine Nachricht im Service erfolgen.
  3. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die schriftliche Zustimmung von MONVY übertragen oder verpfänden.
  4. MONVY ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen oder die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise an Dritte auszulagern, wenn sie dazu berechtigten Anlass hat, auch im Interesse der Kontinuität der Leistungen von MONVY.
  5. Der Vertrag, die vorliegenden allgemeinen Liefer- und Datenschutzbedingungen sowie alle sich aus dem Vertrag ergebenden Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.
  6. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können, werden vom Gericht in Brüssel entschieden.

14. Allgemeine Datenschutzbestimmungen

  1. Wenn der Kunde und MONVY einen separaten (Verarbeitungs-)Vertrag über den Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten abschließen oder abgeschlossen haben, gelten die Bestimmungen dieses separaten (Verarbeitungs-)Vertrags. Im Falle einer Unvereinbarkeit oder eines Widerspruchs mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des separaten (Verarbeitungs-)Vertrags Vorrang.
  2. MONVY verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Anwendungen ausschließlich im Auftrag des Kunden. MONVY ist in keinem Fall als Verantwortlicher (im Sinne des Wbp/AVG) für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten anzusehen. Soweit personenbezogene Daten durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Anwendungen verarbeitet werden, kann MONVY nur als Auftragsverarbeiter von personenbezogenen Daten angesehen werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die europäischen Verordnungen und das Wbp/AvG.
  4. MONVY stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit diesen Datenschutzbestimmungen erfolgt.
  5. Wenn MONVY von einem Dritten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Regierungsbehörden, wegen der Nichteinhaltung des Vertrags, der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Gesetze und Vorschriften im Bereich des Datenschutzes und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden haftbar gemacht wird oder eine Sanktion, Strafe oder andere Maßnahme auferlegt wird, ist der Kunde verpflichtet, MONVY schadlos zu halten, und der Kunde muss MONVY in einem diesbezüglichen Verfahren jede notwendige Unterstützung gewähren. Alle Kosten und Schäden, die MONVY dadurch entstehen, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.

15. Dauer, Beendigung und Aufbewahrungsfristen

  1. Diese Datenschutzbestimmungen gelten, wenn der Kunde die Anwendungen von MONVY nutzt.
  2. Diese Datenschutzbestimmungen gelten so lange, wie MONVY personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und können nicht vorzeitig gekündigt werden.
  3. MONVY kann von den Bestimmungen in den beiden vorangegangenen Absätzen abweichen, soweit für personenbezogene Daten eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gelten würde oder soweit dies zum Nachweis der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
  4. Die Kontodaten und/oder die personenbezogenen Daten, die zur Aktualisierung der vollständigen Kontodaten verwendet werden, können von MONVY mindestens sieben (7) Jahre lang aufbewahrt werden, oder länger, wenn das Konto noch aktiviert ist. Dies berührt nicht das Recht von MONVY, personenbezogene Daten zu löschen, die nach Ansicht von MONVY für die Erbringung des Dienstes nicht mehr relevant sind. Darüber hinaus wird MONVY Kontodaten und/oder personenbezogene Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen löschen, wenn der Kunde MONVY dazu auffordert.
  5. Für die Einhaltung der gesetzlichen Verwaltungs- und Aufbewahrungspflichten der Daten und personenbezogenen Daten, die der Kunde MONVY zur Verfügung stellt, ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde muss stets eine eigene Kopie (z.B. ein Backup) dieser Daten und personenbezogenen Daten zur Verfügung haben. MONVY trägt diesbezüglich keine Verantwortung und haftet nicht für den möglichen Verlust oder die Unzugänglichkeit dieser Daten.
  6. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien haben das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.

16. Gegenstand, Art der personenbezogenen Daten und Verarbeitungszwecke

  1. MONVY verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. In diesem Zusammenhang verarbeitet MONVY mindestens die folgenden personenbezogenen Daten von Schuldnern und/oder Kunden des Auftraggebers:
  2. Name, Anschrift, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anrede, Schuldner- und Rechnungsdaten.
  3. MONVY verarbeitet personenbezogene Daten nur für die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Zwecke.
  4. MONVY verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der:
  5. um zur Zahlung der vom Kunden über MONVY angebotenen Forderungen kommen zu können; oder
  6. Um die zwischen dem Kunden und MONVY vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.
  7. Die von MONVY im Auftrag des Kunden zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, die auf welche Weise auch immer erlangt wurden, bleiben Eigentum des Kunden und/oder der betroffenen Person.
  8. Der Kunde stellt MONVY die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Daten zur Verfügung. Der Kunde stellt nur die (personenbezogenen) Daten zur Verfügung, die für die Erfüllung der Aufgaben von MONVY erforderlich sind und vom Kunden zu diesem Zweck bereitgestellt werden können.

17. Durchführung der Verarbeitung

  1. MONVY ist nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, die sie im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen unter den in diesen Datenschutzbestimmungen genannten Bedingungen verarbeitet. MONVY ist ausdrücklich nicht verantwortlich für jede andere Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Sammlung personenbezogener Daten durch den Kunden und/oder Dritte.
  2. MONVY darf personenbezogene Daten nicht in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") verarbeiten, es sei denn, der Kunde hat zuvor seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt und die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt. Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR, die kein angemessenes Schutzniveau aufweisen, ist verboten. MONVY informiert den Kunden unverzüglich schriftlich über jede geplante dauerhafte oder vorübergehende Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR und führt die Übermittlung(en) erst nach Einholung der schriftlichen Zustimmung des Kunden durch.
  3. MONVY speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden getrennt von den personenbezogenen Daten, die sie für sich selbst oder im Auftrag Dritter verarbeitet.
  4. MONVY verarbeitet personenbezogene Daten auf ordnungsgemäße und sorgfältige Weise und in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen von MONVY im Rahmen der Datenschutzgesetze, wie z. B. den europäischen Verordnungen, dem Wbp/Avg.

18. Sicherheit personenbezogener Daten

  1. MONVY wendet geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen an, die nach dem derzeitigen Stand der Technik und den damit verbundenen Kosten der Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten entsprechen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust, unberechtigtem Zugriff, Verstümmelung oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen und die (rechtzeitige) Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  2. Die Parteien erkennen an, dass sich die Sicherheitsanforderungen ständig ändern und eine wirksame Sicherheit, eine häufige Bewertung und eine regelmäßige Verbesserung der veralteten Sicherheitsmaßnahmen erfordern. MONVY wird daher die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten kontinuierlich bewerten und erforderlichenfalls verschärfen, ergänzen oder verbessern, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  3. MONVY übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Sicherheit unter allen Umständen wirksam ist.

Meldepflicht und Überwachung von Datenschutzverletzungen

  1. Im Falle einer Sicherheitsverletzung und/oder eines Datenlecks im Sinne des Data Breach Notification Obligation Act informiert MONVY den Kunden in angemessener Weise so bald wie möglich.
  2. Die Meldepflicht umfasst in jedem Fall die Meldung der Tatsache, dass ein Leck oder ein Zwischenfall aufgetreten ist, sowie die (angebliche) Ursache des Lecks oder Zwischenfalls, die derzeit bekannten und/oder erwarteten Folgen und die (vorgeschlagene) Lösung.
  3. Der Kunde informiert betroffene Personen und andere Dritte, einschließlich der Behörde für personenbezogene Daten, über eine Datenschutzverletzung oder andere Vorfälle, wenn er dies für erforderlich hält. MONVY ist es nicht gestattet, Informationen über eine Datenschutzverletzung oder andere Vorfälle direkt an betroffene Personen oder sonstige Dritte weiterzugeben, es sei denn, MONVY ist gesetzlich dazu verpflichtet oder hat die Zustimmung des Kunden erhalten.

20. Vertraulichkeit

  1. Alle personenbezogenen Daten, die MONVY vom Kunden erhält und/oder selbst im Rahmen des Vertrages erhebt, unterliegen der Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten.
  2. MONVY stellt sicher, dass sein Personal an die in diesem Artikel festgelegte Vertraulichkeitspflicht gebunden ist.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit der Auftraggeber ausdrücklich in die Weitergabe der Informationen an Dritte eingewilligt hat, wenn die Weitergabe der Informationen an Dritte im Hinblick auf die Art des erteilten Auftrags und die Durchführung dieser Datenschutzbestimmungen logisch notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Informationen an einen Dritten besteht.

21. Rechte der betroffenen Personen

  1. MONVY arbeitet mit dem Kunden zusammen, um nach der Genehmigung durch den Kunden und im Namen des Kunden zu liefern:
  2. den betroffenen Personen den Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Form zu ermöglichen;
  3. die Verarbeitung personenbezogener Daten vorübergehend auf ihre Speicherung oder auf die Verarbeitung beschränken, in die die betroffene Person eingewilligt hat, bis der Kunde entscheidet, dass die Beschränkung der Verarbeitung aufgehoben werden sollte.
  4. personenbezogene Daten der betroffenen Personen zu löschen oder zu berichtigen;
  5. nachzuweisen, dass personenbezogene Daten gelöscht oder berichtigt wurden, wenn sie unrichtig sind (oder, falls der Kunde die Unrichtigkeit der personenbezogenen Daten bestreitet, die Tatsache festzuhalten, dass die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten für unrichtig hält).
  6. MONVY arbeitet im Rahmen des Möglichen mit dem Kunden zusammen, um seine Verpflichtungen aus dem Datenschutzgesetz und/oder der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) oder anderen anwendbaren Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfüllen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Verpflichtungen liegt vollständig und ausschließlich beim Kunden. Die mit einer solchen Zusammenarbeit verbundenen Kosten sind nicht in den vereinbarten Preisen und Gebühren von MONVY enthalten und sind vollständig vom Kunden zu tragen.
  7. MONVY wird ferner auf erstes Ersuchen des Kunden so schnell wie möglich vorgehen:
  8. Schriftliche Übermittlung aller notwendigen Informationen, die der Kunde benötigt;
  9. Berichtigung, Vervollständigung, Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten.

22. Umgang mit und Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

  1. MONVY ist berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen, wenn:
  2. MONVY hat eine vorherige schriftliche Mitteilung gemacht; oder
  3. MONVY hat die Zustimmung des Kunden dazu erhalten; oder
  4. Wenn die Beauftragung von Dritten angesichts der Art des Auftrags und/oder der Erfüllung dieser Bedingungen logisch notwendig ist.
  5. MONVY stellt sicher, dass die betreffende(n) dritte(n) Partei(en) mindestens die gleichen Verpflichtungen übernimmt (übernehmen), die für MONVY in diesen Datenschutzbestimmungen enthalten sind.
  6. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen beauftragt MONVY Dritte, und MONVY teilt die im Namen des Kunden gesammelten personenbezogenen Daten zumindest (aber nicht ausschließlich) mit Gerichtsvollziehern, Hosting-Partnern und Postverarbeitern.
  7. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes muss MONVY, wenn der Dritte, den MONVY beauftragen möchte, außerhalb des EWR ansässig ist, sicherstellen, dass dieser Dritte ein angemessenes Niveau des Schutzes und der Sicherheit personenbezogener Daten im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.
  8. MONVY ist gegenüber dem Kunden für den oder die von ihm beauftragten Dritten verantwortlich.
  9. Für den Fall, dass der Kunde MONVY auffordert, eine bestimmte Verknüpfung in einem Drittsystem herzustellen und MONVY zu diesem Zweck einen Dritten beauftragt, finden die Bestimmungen dieses Artikels keine Anwendung und der Kunde haftet in vollem Umfang für alle direkt oder indirekt daraus entstehenden Schäden.
  10. MONVY kann personenbezogene Daten auch an Dritte weitergeben, wenn MONVY aufgrund eines Ersuchens oder einer genehmigten Anordnung einer Regierungs- oder Justizbehörde oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Verpflichtung verpflichtet ist, die Daten an einen Dritten weiterzugeben.